Pressetexte
15.03.2010: Rechtsreferent (IHK)
Ausbau der Kooperation zwischen IHK und ZAR. IHK Saarland zertifiziert den Fernstudiengang Rechtsreferent (IHK).
Der Fernstudiengang Rechtsreferent trägt ab sofort den IHK-Zusatz. Die IHK-Saarland und das ZAR bieten diesen Lehrgang nunmehr als Kooperationspartner gemeinsan an, nachdem sich diese Form der Zusammenarbeit schon bei dem Fernlehrgang Basiskurs Recht (IHK), Rechtsassistent (IHK) und Fachreferent für Arbeitsrecht (IHK) in der Vergangenheit bewährt hat. Der Fernstudiengang genügt damit nicht nur den gesetzlich normierten Anforderungen der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht, sondern darüber hinaus auch den Qualitätsstandards der Industrie- und Handelskammern. Das Zertifikat am Ende des Studiengangs wird künftig von der IHK Saarland ausgestellt. Durch den hohen Bekanntheitsgrad der IHK-Zertifikate und die damit einhergehende größere Akzeptanz vor allem in Industrie und Handel erhöht sich für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die berufliche Verwertbarkeit der Weiterbildung.
Der erstmals und originär vom ZAR entwickelte Fernstudiengang hebt sich durch die Vergabe von IHK-Zertifikaten deutlich von Nachahmerprodukten ab.
Der Fernunterricht bietet dem Teilnehmer gegenüber dem Präsenzunterricht entscheidende Vorteile. Hierzu gehören insbesondere die aus sich heraus verständlichen Lehrgangsunterlagen, die Möglichkeit des jederzeitigen Kontakts mit dem Fernlehrer, die freie Zeiteinteilung, der jederzeit mögliche Einstieg und die völlig flexible Anpassung des Lerntempos an die persönliche Lebenssituation.
Weitere Informationen gibt es unter www.zar-fernstudium.de oder direkt beim ZAR, Zum Tal 30, 66606 St. Wendel, Tel.: 06858 - 698337.
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13.02.2009: Neue IHK-Lehrgänge
Ausbau der Kooperation zwischen IHK und ZAR. IHK Saarland zertifiziert die Fernlehrgänge Fachreferent für Arbeitsrecht und Rechtsassistent.
1. Der Fernlehrgang Fachreferent für Arbeitsrecht trägt ab sofort den IHK-Zusatz. Die IHK-Saarland und das ZAR bieten diesen Lehrgang nunmehr als Kooperationspartner gemeinsan an, nachdem sich diese Form der Zusammenarbeit schon bei dem Fernlehrgang Basiskurs Recht (IHK) in der Vergangenheit bewährt hat. Der Lehrgang genügt damit nicht nur den gesetzlich normierten Anforderungen der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht, sondern darüber hinaus auch den Qualitätsstandards der Industrie- und Handelskammern. Das Lehrgangszertifikat am Ende des Lehrgangs wird künftig von der IHK Saarland ausgestellt. Durch den hohen Bekanntheitsgrad der IHK-Zertifikate und die damit einhergehende größere Akzeptanz vor allem in Industrie und Handel erhöht sich für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die berufliche Verwertbarkeit der Weiterbildung. Auch laufende Fernunterrichtsverträge können auf Wunsch auf den IHK-Lehrgang umgestellt werden.
2. Der mit dem Lehrgang Rechtsassistent (ZAR) inhaltsgleiche Lehrgang Basiskurs Recht (IHK) wird umbenannt in Rechtsassistent (IHK). Der Fernlehrgang Rechtsassistent ist also ab sofort ebenfalls in der IHK-Version erhältlich. IHK-Version und ZAR-Version werden nebeneinander angeboten. Inhaltlich sind beide Lehrgänge gleich.
Der Fernunterricht bietet dem Teilnehmer gegenüber dem Präsenzunterricht entscheidende Vorteile. Hierzu gehören insbesondere die aus sich heraus verständlichen Lehrgangsunterlagen, die Möglichkeit des jederzeitigen Kontakts mit dem Fernlehrer, die freie Zeiteinteilung, der jederzeit mögliche Einstieg und die völlig flexible Anpassung des Lerntempos an die persönliche Lebenssituation.
Weitere Informationen gibt es unter www.zar-fernstudium.de oder direkt beim ZAR, Zum Tal 30, 66606 St. Wendel, Tel.: 06858 - 698337.
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11.11.2008: Neues Fernstudium Rechtsreferent
Das private Fernlehrgangsunternehmen ZAR bietet für Nichtjuristen ab sofort das Fernstudium „Rechtsreferent / in (ZAR)“ an.
Das berufsbegleitend und auf eine Dauer von 18 Monten ausgelegte Fernstudium ermöglicht es Nichtjuristen, materiell-rechtliche und prozessuale Problemstellungen aus den drei Hauptrechtsgebieten, dem Strafrecht, dem Zivilrecht und dem öffentlichen Recht, zu bearbeiten und in juristisch korrekter Form als Gutachten, Votum oder im Urteilsstil zu präsentieren. Die Bildungsmaßnahme umfasst mit Ausnahme des Erb- und Familienrechts und bei Reduktion des Stoffumfangs auf exemplarisch grundlegende Themengebiete die Pflichtfächer, die nach der Juristenausbildungsordnung des Saarlandes im ersten juristischen Staatsexamen geprüft werden. Hierdurch ist es möglich, dem Teilnehmer ein sehr breites juristisches Grundwissen zu vermitteln. Das Fernstudium eignet sich insbesondere zur materiell-rechtlichen und prozessualen Aus- und Weiterbildung nichtanwaltlicher Mitarbeiter von Anwaltskanzleien.
Die Besonderheit des Fernstudiums „Rechtsreferent (ZAR)“ liegt darin, dass dem Teilnehmer neben dem Wissen um Rechtsnormen und der Lösung von Standardfällen zusätzlich die Rechtsanwendungstechnik und die juristische Methodenlehre vermittelt wird, so dass er anschließend auch mit ihm unbekannten Fällen oder neuen Gesetzen/Gesetzesänderungen umgehen kann, ohne ständig neue Fortbildungen besuchen zu müssen.
Je nach Version kostet das Fernstudium zwischen 1.800 € und 2.100 €.
Der Fernunterricht bietet dem Teilnehmer gegenüber dem Präsenzunterricht entscheidende Vorteile. Hierzu gehören insbesondere die aus sich heraus verständlichen Lehrgangsunterlagen, die Möglichkeit des jederzeitigen Kontakts mit dem Fernlehrer, die freie Zeiteinteilung, der jederzeit mögliche Einstieg und die völlig flexible Anpassung des Lerntempos an die persönliche Lebenssituation.
Weitere Informationen gibt es unter www.zar-fernstudium.de oder direkt beim ZAR, Zum Tal 30, 66606 St. Wendel, Tel.: 06858 - 698337.
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29.09.2008: Fachreferent für Arbeitsrecht
Das private Fernlehrgangsunternehmen ZAR bietet für Nichtjuristen ab dem sofort einen neuen interessanten Fernlehrgang an. Unter dem Titel „Fachreferent für Arbeitsrecht (ZAR)“ werden dem Teilnehmer die Grundzüge des allgemeinen Zivilrechts und darauf aufbauend das Arbeitsrecht erklärt.
Die Besonderheit des Fernlehrgangs Fachreferent für Arbeitsrecht (ZAR) liegt darin, dass dem Teilnehmer neben dem Wissen um Rechtsnormen und der Lösung von Standartfällen zusätzlich die Rechtsanwendungstechnik und die juristische Methodenlehre vermittelt wird, so dass er anschließend auch mit ihm unbekannten Fällen oder neuen Gesetzen/Gesetzesänderungen umgehen kann, ohne ständig neue Fortbildungen besuchen zu müssen.
Die Bildungsmaßnahme ist besonders geeignet für Personalrefernten, Personalsachbearbeiter und Mitglieder betriebsverfassungsrechtlicher Organe wie etwa dem Betriebsrat.
Durch die Vermittlung des Basiswissens soll der Teilnehmer in die Lage versetzt werden, einfache Fälle und Rechtsfragen selbst zu lösen und bei komplexen Fragen zumindest eine richtige Einordnung vornehmen zu können. Weiteres Lehrgangsziel ist die Kenntnis und das Verständnis bzgl. des juristischen Fachvokabulars. Die Weiterbildung ermöglicht es den Teilnehmern, materiell-rechtliche Problemstellungen aus dem Arbeitsrecht zu bearbeiten und in juristisch korrekter Form als Gutachten, Votum oder im Stil eines Urteils zu präsentieren.
Im ersten Teil der Bildungsmaßnahme wird der Einstieg ins Recht einschließlich der Rechtsanwendungstechnik und Methodik sowie der Grundzüge des allgemeinen Zivilrechts, auf dem das Arbeitsrecht aufbaut, vermittelt. Im zweiten Teil geht es ausschließlich um das Arbeitsrecht. Art und Umfang des zweiten Teils erreichen annähernd den Grad an Vermittlungstiefe, der im Jurastudium in diesem Rechtsgebiet Pflicht ist.
Der Lehrgang kostet in der postalischen Version 950 €. Der Teilnehmer muss mit einem wöchentlichen Bearbeitungsaufwand von ca. 6-8 Stunden rechnen, so dass die Fortbildung auch neben dem Beruf durchgeführt werden kann. Eine Verlängerung oder Verkürzung der Lehrgangszeit ist ohne Mehrkosten unproblematisch möglich.
Der Fernunterricht bietet dem Teilnehmer gegenüber dem Präsenzunterricht entscheidende Vorteile. Hierzu gehören insbesondere die aus sich heraus verständlichen Lehrgangsunterlagen, die Möglichkeit des jederzeitigen Kontakts mit dem Fernlehrer, die freie Zeiteinteilung, der jederzeit mögliche Einstieg und die völlig flexible Anpassung des Lerntempos an die persönliche Lebenssituation.
Weitere Informationen gibt es unter www.zar-fernstudium.de oder direkt beim ZAR, Zum Tal 30, 66606 St. Wendel, Tel.: 06858 - 698337.
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16.04.2007: Neuer Lehrgang zum Wirtschaftsrecht
Das private Fernlehrgangsunternehmen ZAR bietet für Nichtjuristen ab dem 16.04.2007 einen neuen interessanten Fernlehrgang an. Unter dem Titel „Wirtschaftsrechtsassistent (ZAR)“ werden dem Teilnehmer die Grundzüge des allgemeinen Zivilrechts und darauf aufbauend des Handelsrechts und des Gesellschaftsrechts vermittelt.
Die Besonderheit des Fernlehrgangs Wirtschaftsrechtsassistent (ZAR) liegt darin, dass dem Teilnehmer neben dem Wissen um Rechtsnormen und der Lösung von Standartfällen zusätzlich die Rechtsanwendungstechnik und die juristische Methodenlehre vermittelt wird, so dass er anschließend auch mit ihm unbekannten Fällen oder neuen Gesetzen/Gesetzesänderungen umgehen kann, ohne ständig neue Fortbildungen besuchen zu müssen.
Zur Zielgruppe des Lehrgangs gehören Unternehmer, Geschäftsführer, kaufmännische Angestellte und sonstige Personen, deren derzeitiges oder künftiges berufliches Tätigkeitsfeld Bezüge zu den genannten Rechtsgebieten aufweist.
Durch die Vermittlung des Basiswissens soll der Teilnehmer in die Lage versetzt werden, einfache Fälle und Rechtsfragen selbst zu lösen und bei komplexen Fragen zumindest eine richtige Einordnung vornehmen zu können. Weiteres Lehrgangsziel ist die Kenntnis und das Verständnis bzgl. des juristischen Fachvokabulars. Konkrete Tätigkeitsfelder nach der Fortbildung sind etwa: die Konzeption und Überprüfung gängiger Verträge, allgemeiner Geschäftsbedingungen und Produktbeschreibungen, die Beurteilung von Mängelrügen und Gewährleistungsfällen, die Risikobewertung in Fragen der Eigenhaftung, die Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen u.s.w.
Der Lehrgang kostet in der postalischen Version 950 €. Der Teilnehmer muss mit einem wöchentlichen Bearbeitungsaufwand von ca. 10 Stunden rechnen, so dass die Fortbildung auch neben dem Beruf durchgeführt werden kann. Eine Verlängerung oder Verkürzung der Lehrgangszeit ist ohne Mehrkosten unproblematisch möglich.
Der Fernunterricht bietet dem Teilnehmer gegenüber dem Präsenzunterricht entscheidende Vorteile. Hierzu gehören insbesondere die aus sich heraus verständlichen Lehrgangsunterlagen, die Möglichkeit des jederzeitigen Kontakts mit dem Fernlehrer, die freie Zeiteinteilung, der jederzeit mögliche Einstieg und die völlig flexible Anpassung des Lerntempos an die persönliche Lebenssituation.
Weitere Informationen gibt es unter www.zar-fernstudium.de oder direkt beim ZAR, Zum Tal 30, 66606 St. Wendel, Tel.: 06858 - 698337.
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01.04.2007: Das ZAR zieht um
Das Fernlehrgangsunternehmen ZAR verlegt den Unternehmenssitz in die saarländische Stadt St. Wendel. Demnächst neuer Fernlehrgang zum Wirtschaftsrecht.
Das ZAR bezieht neue Büroräume. Die steigende Nachfrage nach unseren Fernlehrgängen erforderte eine räumliche Vergrößerung. Neuer Sitz ist ab dem 01.04.2007 St. Wendel. Die neue Anschrift lautet:
ZAR
Zum Tal 30
66606 St. Wendel
Tel.: 06858 – 698337
Fast zeitgleich mit dem Ortswechsel wird voraussichtlich noch im April der neue Fernlehrgang „Wirtschaftsrechtsassistent (ZAR)“ starten. Der Fernlehrgang vermittelt ein fundiertes Basiswissen in wirtschaftsrechtlich besonders relevanten Gebieten wie dem allgemeinen Zivilrecht, dem Handelsrecht und dem Gesellschaftsrecht und richtet sich an Nichtjuristen. Zur Zielgruppe des Lehrgangs gehören Unternehmer, Geschäftsführer, kaufmännische Angestellte und sonstige Personen, deren derzeitiges oder künftiges berufliches Tätigkeitsfeld Bezüge zu den genannten Rechtsgebieten aufweist. Durch die Vermittlung des Basiswissens soll der Teilnehmer in die Lage versetzt werden, einfache Fälle und Rechtsfragen selbst zu lösen und bei komplexen Fragen zumindest eine richtige Einordnung vornehmen zu können. Weiteres Lehrgangsziel ist die Kenntnis und das Verständnis bzgl. des juristischen Fachvokabulars. Konkrete Tätigkeitsfelder nach der Fortbildung sind etwa: die Konzeption und Überprüfung gängiger Verträge, allgemeiner Geschäftsbedingungen und Produktbeschreibungen, die Beurteilung von Mängelrügen und Gewährleistungsfällen, die Risikobewertung in Fragen der Eigenhaftung, die Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen u.s.w.
Der Fernunterricht bietet dem Teilnehmer gegenüber dem Präsenzunterricht entscheidende Vorteile. Hierzu gehören insbesondere die aus sich heraus verständlichen Lehrgangsunterlagen, die Möglichkeit des jederzeitigen Kontakts mit dem Fernlehrer, die freie Zeiteinteilung, der jederzeit mögliche Einstieg und die völlig flexible Anpassung des Lerntempos an die persönliche Lebenssituation.
Weitere Informationen gibt es unter www.zar-fernstudium.de oder direkt beim ZAR, Zum Tal 30, 66606 St. Wendel, Tel.: 06858 - 698337.
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18.10.2005: Versicherungsrechtsassistent
Das ZAR bietet für Nichtjuristen ab dem 18.10.2005 einen neuen interessanten Fernlehrgang an. Unter dem Titel „Versicherungsrechtsassistent (ZAR)“ werden dem Teilnehmer die Grundzüge des Zivilrechts und darauf aufbauend des Versicherungsvertragsrechts vermittelt.
Zur Zielgruppe gehören vor allem Versicherungsvermittler und Angestellte im Versicherungswesen. Themen sind z. B. Versicherungsarten und Techniken, beteiligte Personengruppen und Institutionen, Zustandekommen und Beendigung (Widerruf, Nichtigkeit, Kündigung, …) des Versicherungsvertrages, Prämienzahlungspflicht, Obliegenheiten (Verletzung, Rechtsfolgen, Zurechnung des Verhaltens Dritter), Inhalt und Grenzen der Leistung des Versicherers, Versicherungsvermittler (Arten, Rechtsstellung, Haftung, Wissenszurechnung), rechtliche Besonderheiten bzgl. einzelner Versicherungen (Lebensversicherung, Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung)..
Der Fernlehrgang ist berufsbegleitend ausgelegt und beansprucht bei einer Dauer von 4 Monaten eine wöchentliche Bearbeitungszeit von ca. 8 Stunden.
Der Fernunterricht bietet dem Teilnehmer gegenüber dem Präsenzunterricht entscheidende Vorteile. Hierzu gehören insbesondere die aus sich heraus verständlichen Lehrgangsunterlagen, die Möglichkeit des jederzeitigen Kontakts mit dem Fernlehrer, die freie Zeiteinteilung, der jederzeit mögliche Einstieg und die völlig flexible Anpassung des Lerntempos an die persönliche Lebenssituation.
Weitere Informationen gibt es unter www.zar-fernstudium.de oder direkt beim ZAR, Bahnhofstraße 15, 66564 Ottweiler; Tel.: 0 68 24 / 988 188.
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01.08.2004: Kooperation mit der IHK Saarbrücken
Das Fernlehrgangsinstitut ZAR ist neuer Kooperationspartner der IHK Saarland. Erstes gemeinsames Projekt ist das Angebot des Fernlehrgangs „Basiskurs Recht (IHK)“. Der staatlich geprüfte und zugelassene Kurs vermittelt Nichtjuristen in 6 Monaten die Grundzüge des Strafrechts, des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts.
Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Darstellung und Einübung der Methodenlehre und Rechtsanwendungstechnik, so dass der Teilnehmer in die Lage versetzt wird, auch mit neuen Gesetzen, Gesetzesänderungen, Fallabweichungen und mit ihm bisher unbekannten Rechtsgebieten besser zurecht zu kommen, ohne ständig neue Kurse und Seminare besuchen zu müssen.
Zur Zielgruppe gehören alle Nichtjuristen, deren berufliche Tätigkeit Bezüge zum Recht aufweist. Der Lehrgang ist inhaltsgleich mit dem gleichfalls durch das ZAR angebotenen Lehrgang „Rechtsassistent (ZAR)“, er endet allerdings mit der Aushändigung eines IHK-Zertifikats.
Der Fernlehrgang ist berufsbegleitend ausgelegt und beansprucht bei einer Dauer von 6 Monaten eine wöchentliche Bearbeitungszeit von ca. 8 Stunden. Er kann ohne Mehrpreis individuell verlängert oder verkürzt werden. Ein Einstieg ist jederzeit möglich.
Der Fernunterricht bietet dem Teilnehmer gegenüber dem Präsenzunterricht entscheidende Vorteile. Hierzu gehören insbesondere die aus sich heraus verständlichen Lehrgangsunterlagen, die Möglichkeit des jederzeitigen Kontakts mit dem Fernlehrer, die freie Zeiteinteilung, der jederzeit mögliche Einstieg und die völlig flexible Anpassung des Lerntempos an die persönliche Lebenssituation.
Weitere Informationen gibt es unter www.zar-fernstudium.de oder direkt beim ZAR, Bahnhofstraße 15, 66564 Ottweiler; Tel.: 0 68 24 / 988 188.
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27.05.2004: Förderung durch die Arbeitsagentur
Der Fernlehrgang „Rechtsassistent (ZAR)“ wird ab dem 27.05.2004 von der Bundesagentur für Arbeit als Maßnahme nach den §§ 84, 85 SGB III anerkannt und gefördert.
Das ZAR bietet für Nichtjuristen seit November 2003 einen neuen Fernlehrgang an. Unter dem Titel „Rechtsassistent (ZAR)“ werden dem Teilnehmer die Grundzüge des Privatrechts, des Strafrechts und des öffentlichen Rechts vermittelt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Darstellung und Einübung der Methodenlehre und Rechtsanwendungstechnik, so dass der Teilnehmer in die Lage versetzt wird, auch mit neuen Gesetzen, Gesetzesänderungen, Fallabweichungen und mit ihm bisher unbekannten Rechtsgebieten besser zurecht zu kommen, ohne ständig neue Kurse und Seminare besuchen zu müssen.
Zur Zielgruppe gehören alle Personen, deren berufliche Tätigkeit Bezüge zum Recht aufweist. Für arbeitslose Kursteilnehmer kann der Lehrgang nunmehr bei Vorliegen der entsprechenden persönlichen Voraussetzungen von der Arbeitsagentur gefördert werden. Der Kursteilnehmer muss dies vor Beginn des Lehrgangs mit dem für ihn zuständigen Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur abklären.
Der Fernlehrgang ist berufsbegleitend ausgelegt und beansprucht bei einer Dauer von 6 Monaten eine wöchentliche Bearbeitungszeit von ca. 8 Stunden. Er kann ohne Mehrpreis individuell verlängert oder verkürzt werden. Ein Einstieg ist jederzeit möglich.
Der Fernunterricht bietet dem Teilnehmer gegenüber dem Präsenzunterricht entscheidende Vorteile. Hierzu gehören insbesondere die aus sich heraus verständlichen Lehrgangsunterlagen, die Möglichkeit des jederzeitigen Kontakts mit dem Fernlehrer, die freie Zeiteinteilung, der jederzeit mögliche Einstieg und die völlig flexible Anpassung des Lerntempos an die persönliche Lebenssituation.
Weitere Informationen gibt es unter www.zar-fernstudium.de oder direkt beim ZAR, Bahnhofstraße 15, 66564 Ottweiler; Tel.: 0 68 24 / 988 188.
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25.04.2004: Kommunalrechtsassistent
Das ZAR bietet für Nichtjuristen ab dem 25.04.2004 einen neuen interessanten Fernlehrgang an. Unter dem Titel „Kommunalrechtsassistent (ZAR)“ werden dem Teilnehmer die Grundzüge des Kommunalrechts und des öffentlichen Rechts vermittelt.
Zur Zielgruppe gehören unter anderem Kommunalpolitiker, Gemeinde- und Stadtratsmitglieder, Journalisten und Autoren sowie Vertreter von Bürgerinitiativen und Interessensgruppen. Themen sind z. B. Rechte und Pflichten der Mitglieder im Gemeinde- oder Stadtrat, Mitwirkungsmöglichkeiten der Gemeindebewohner auch außerhalb der Wahlen durch Bürgerentscheid und Bürgerbegehren, Gemeindehaushaltsrecht sowie Grundzüge des kommunalen Baurechts, des Polizeirechts des Verwaltungsverfahrensrechts und des Staatsrechts.
Der Fernlehrgang ist berufsbegleitend ausgelegt und beansprucht bei einer Dauer von 3 Monaten eine wöchentliche Bearbeitungszeit von ca. 8 Stunden. Ein Einstieg ist jederzeit möglich.
Der Fernunterricht bietet dem Teilnehmer gegenüber dem Präsenzunterricht entscheidende Vorteile. Hierzu gehören insbesondere die aus sich heraus verständlichen Lehrgangsunterlagen, die Möglichkeit des jederzeitigen Kontakts mit dem Fernlehrer, die freie Zeiteinteilung, der jederzeit mögliche Einstieg und die völlig flexible Anpassung des Lerntempos an die persönliche Lebenssituation.
Weitere Informationen gibt es unter www.zar-fernstudium.de oder direkt beim ZAR, Bahnhofstraße 15, 66564 Ottweiler; Tel.: 0 68 24 / 988 188.
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01.11.2003: Rechtsassistent
Das ZAR bietet für Nichtjuristen einen neuen interessanten Fernlehrgang an. Unter dem Titel „Rechtsassistent (ZAR)“ werden dem Teilnehmer die Grundzüge des Privatrechts, des Strafrechts und des öffentlichen Rechts vermittelt.
Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Darstellung und Einübung der Methodenlehre und Rechtsanwendungstechnik, so dass der Teilnehmer in die Lage versetzt wird, auch mit neuen Gesetzen, Gesetzesänderungen, Fallabweichungen und mit ihm bisher unbekannten Rechtsgebieten besser zurecht zu kommen, ohne ständig neue Kurse und Seminare besuchen zu müssen.
Zur Zielgruppe gehören alle Personen, deren berufliche Tätigkeit Bezüge zum Recht aufweist. Hierzu gehören z.B. Rechtsanwaltsfachangestellte, Journalisten, Selbstständige, leitende Angestellte, Inkassosachbearbeiter, aber auch Abiturienten, die Ihr Interesse für ein künftiges Jurastudium testen möchten.
Der Fernlehrgang ist berufsbegleitend ausgelegt und beansprucht bei einer Dauer von 6 Monaten eine wöchentliche Bearbeitungszeit von ca. 8 Stunden. Er kann ohne Mehrpreis individuell verlängert oder verkürzt werden. Ein Einstieg ist jederzeit möglich.
Der Fernunterricht bietet dem Teilnehmer gegenüber dem Präsenzunterricht entscheidende Vorteile. Hierzu gehören insbesondere die aus sich heraus verständlichen Lehrgangsunterlagen, die Möglichkeit des jederzeitigen Kontakts mit dem Fernlehrer, die freie Zeiteinteilung, der jederzeit mögliche Einstieg und die völlig flexible Anpassung des Lerntempos an die persönliche Lebenssituation.
Weitere Informationen gibt es unter www.zar-fernstudium.de oder direkt beim ZAR, Bahnhofstraße 15, 66564 Ottweiler; Tel.: 0 68 24 / 988 188.
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